Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie | einfach POLITIK | bpb.de
Ehe heißt: Zwei Menschen sind verheiratet. Es gilt zum Beispiel: Jeder hat das Recht, sich seinen Ehepartner oder seine Ehepartnerin auszusuchen. Ein Ehepaar kann selbst entscheiden, wie es in der Ehe die Aufgaben aufteilt. Die Ehe steht unter besonderem Schutz.BMJ - Eherecht - Die Ehe - was ich dazu wissen muss
Ehe und Familie München - Herzlich willkommen - Ehe-und …
Ehe und Familie – EKD
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